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Spenden sind möglich als
Allgemeine GRÜNE Spende (Online-Formular)
Du kannst auch den Grünen im Odenwald eine Spende zukommen lassen.
Überweisung an Kreisverband Bündnis 90/DIE GRÜNEN Odenwaldkreis
Sparkasse Odenwaldkreis – Konto-Nr. 24893
oder
IBAN: DE 84 5085 1952 0000 0248 93
Wir freuen uns über eure Unterstützung.
Herzlichen Dank.
Spenden dieser Form sind absetzbar.
Parteispenden sind Sonderausgaben
Steuerlich gesehen sind Parteispenden Sonderausgaben und können als solche beschränkt abgesetzt werden. Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Parteispenden ist im Einkommensteuergesetz in § 34 g und § 10 b Abs. 2 geregelt.
Absetzbarkeit nach § 34 g EStG
Bis zu einer Spendenhöhe je Kalenderjahr von 1.650 EUR für Ledige und 3.300 EUR für Verheiratete werden Parteispenden unabhängig vom individuellen Steuersatz mit einem Satz von 50% steuerlich begünstigt.
Absetzbarkeit nach § 10 b Abs. 2 EStG
Darüber hinaus gehende Beträge sind bis zu einer Höhe von noch einmal 1.650 EUR für Ledige und 3.300 EUR für Verheiratete nach steuerlich absetzbar. Der steuerliche Vorteil hängt dabei vom individuellen Steuersatz ab.
Kapitalgesellschaften
Parteispenden von Kapitalgesellschaften sind steuerlich nicht begünstigt. Spenden von Personengesellschaften sind im Rahmen der o.g. Höchstbeträge absetzbar, wenn die Spende namentlich durch einen Gesellschafter erfolgt.